Immissionsschutz

Unter Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen zusammengefasst, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Messungen

Schalltechnische Messungen sind bei vielen Aufgabenstellungen im Bereich des Immissionsschutzes ein unerlässliches Hilfsmittel. Hiermit werden vor Ort konkrete Messdaten ermittelt, die dann im Labor ausgewertet werden und ggf. als Grundlage für erforderliche Schallberechnungen dienen.

Emissions- und Immissionsmessungen nach TA Lärm und einschlägigen Richtlinien

Wir führen Emissions- und Immissionsmessungen gemäß der Vorgaben der TA Lärm und anderer einschlägiger Richtlinien durch. Im Besonderen ist das Büro Korschenbroich eine anerkannte und bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen.

Unsere Messungen entsprechen somit den jeweiligen Vorgaben hinsichtlich

  • Qualität der Messgeräte
  • Auswahl der Messpunkte
  • Messdurchführung
  • Dokumentation der Messbedingungen
  • Auswertung der Messungen

Immissionsmessungen an Arbeitsplätzen

Wir führen Immissionsmessungen an Arbeitsplätzen im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und einschlägiger berufsgenossenschaftlicher Vorschriften durch.

Emissionsmessungen an Maschinen und Anlagen

Emissionsmessungen von Lärmquellen können maßgeblich bei der Bestimmung von Innenraumpegeln (z.B. in Maschinenhallen) und daher auch Teil einer Immissionsbetrachtung sein. Wir führen Emissionsmessungen gemäß DIN EN ISO 3740 ff., DIN 45635 und DIN EN ISO 11200 ff. durch.

Immissionsprognosen

Immissionsprognosen sind häufig erforderlich, um die behördliche Genehmigung für ein Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung zu erlangen. Auch zur Abschätzung von Arbeitslärm, z.B. durch geplante Erweiterung des Maschinenparks, sind Lärmprognosen notwendig und ermöglichen bereits in der Planungsphase die Auslegung angemessener Lärmminderungsmaßnahmen.

Berechnung der Schallausbreitung

Schallausbreitungsrechnungen sind notwendig für die Ermittlung der Geräuschimmissionen aus der Summe aller auf einen betrachteten Ort einwirkenden Lärmquellen, z.B. durch Gewerbelärm, Verkehrslärm, Freizeitlärm und Baulärm.

Hierfür wird zunächst die örtliche Situation mittels eines Computerprogramms in ein 3D-Modell digitalisiert. Sämtliche relevanten Schallquellen und alle zu betrachtenden Immissionsorte werden im Modell positioniert und quantifiziert. Das Programm berechnet aus diesen Ausgangsdaten, unter Berücksichtigung von Wandreflexionen, Abschattungseffekten, meteorologischen Einflüssen usw., die resultierenden Geräuschimmissionen an den jeweiligen Immissionsorten.

Lärmkataster und Lärmminderungspläne für gewerbliche Betriebe

Lärmkataster werden in erster Linie dann in Auftrag gegeben, wenn es gilt, Lärmquellen in einem Werk gezielt zu erfassen. Werden im Einwirkungsbereich eines gewerblichen Betriebes die von der Behörde festgelegten Richtwerte überschritten, so müssen Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies kann aber erst nach Kenntnis der Geräuschverursacher geschehen. Bei großflächigen Betrieben ist zumeist eine Vielzahl von Geräuschquellen für die Überschreitung des Richtwertes verantwortlich. Mit Hilfe des Lärmkatasters ist es möglich, nicht nur die Lärmquellen zu erfassen, sondern auch gezielte Minderungsmaßnahmen vorzugeben. Die Auswirkungen der Maßnahmen können direkt am Computer betrachtet werden. Das Ergebnis wird in sog. „farbigen Lärmkarten“ dargestellt, so dass man auch visuell einen guten Eindruck über die Geräuschsituation erhält. Was für ganze Werke gilt, lässt sich in gleicher Weise entsprechend auf einzelne Anlagen oder Aggregate anwenden.

Lärmkataster für Arbeitsplätze

Lärmkataster können auch in Bezug auf die resultierende Geräuschsituation an Arbeitsplätzen erstellt werden. Hierfür sind alle relevanten, zum Gesamtpegel am betrachteten Ort beitragenden Lärmquellen zu erfassen sowie die bau- und raumakustischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz mit einzubeziehen. Als Hilfsmittel dient hierbei die VDI 3760. Im Resultat lässt sich beurteilen, welche Schallquellen in welchem Maß auf den Arbeitsplatz einwirken, und welche Minderungsmaßnahmen am erfolgversprechendsten sind.

Immissionsgutachten

Unsere Messungen und Prognosen werden in qualifizierten gutachterlichen Berichten bewertet und zusammengefasst.

Unter Berücksichtigung von Einwirkdauern und Zuschlägen wird der Beurteilungspegel Lr der Lärmquelle am Immissionsort berechnet. Im Vergleich mit dem jeweils zutreffenden Immissionsrichtwert entsprechend der Gebietsausweisung des betrachteten Immissionsorts kann so eine Beurteilung erfolgen und ggf. direkt aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen (z.B. Geschlossenhalten von Fenstern oder zeitliche Begrenzung der Lärmemission) die zulässigen Richtwerte eingehalten werden, bzw. welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind.

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